Phase vier ist die Prüfung. Referenznummer, Seriennummer, Werk, Zustand und Lieferumfang werden gegen die Angaben im Inserat gehalten. Weicht etwas ab, etwa ein nachträglich eingesetztes Zifferblatt, ein poliertes Gehäuse, das als ungetragen beschrieben war, oder ein fehlendes Garantiedokument, wird das festgehalten, bevor Geld fließt.
Phase fünf: Erst wenn die Uhr der Beschreibung entspricht, geht die Auszahlung an den Verkäufer. Passt sie nicht, läuft der Vorgang rückwärts, die Uhr zurück zum Verkäufer, der Betrag zurück zum Käufer. Weil zu diesem Zeitpunkt noch nichts beim Verkäufer angekommen ist, braucht es keine Rückforderung, sondern nur eine Auszahlung, die unterbleibt.
Der Unterschied zum Handel zwischen zwei Privatleuten ist damit nicht die Höhe des Preises, sondern die Frage, wer in dem Moment im Nachteil steht, in dem einer bereits geleistet hat und der andere noch nicht. Hier ist das niemand: Es gibt keinen Zeitpunkt, an dem eine Seite Uhr und Geld zugleich in der Hand hält. Wer den Ablauf in diesen fünf Schritten durchdenkt, erkennt auch, warum Nachfragen vor der Bestellung mehr bringen als Einwände danach.