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Treuhand & Sicherheit
Bei einer Treuhandabwicklung zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht an den Verkäufer, sondern auf ein Treuhandkonto. Der Verkäufer versendet erst, wenn der Eingang bestätigt ist; ausgezahlt wird erst, wenn der Käufer die Uhr erhalten und ihren Zustand bestätigt hat. Damit trägt keine Seite das Risiko der Vorleistung — der übliche Schwachpunkt bei Uhrengeschäften unter Fremden.