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Hilfe

Verkaufen & Inserieren

Ein gutes Inserat nimmt Rückfragen vorweg und beschreibt die Uhr so, wie ein Käufer sie beim Auspacken vorfindet. Das kostet beim Einstellen etwas mehr Zeit, verhindert aber Reklamationen und Preisnachlässe im Nachhinein. Auf dieser Seite finden Sie, welche Angaben und Fotos wir erwarten, wie die Auszahlung läuft und wovon wir vor dem Verkauf ausdrücklich abraten.

Notwendig sind Referenznummer, Seriennummer beziehungsweise Gehäusenummer soweit vorhanden, Baujahr oder Produktionszeitraum, Werkskaliber, Gehäusedurchmesser ohne Krone und die Angabe, welches Band oder Armband mitgeliefert wird. Dazu kommt der Lieferumfang: Box, Papiere, Garantiekarte, Zusatzglieder, Serviceunterlagen. Machen Sie eine klare Aussage zur Service-Historie — wann wurde das Werk zuletzt geöffnet, von wem, und was wurde gemacht. Fehlt eine dieser Angaben, rechnen Käufer im Zweifel mit dem ungünstigeren Fall, und das schlägt sich im Gebot nieder.

Sinnvoll sind Zifferblatt frontal ohne Reflexe, Gehäuseboden vollständig lesbar, beide Gehäuseflanken mit Krone und Drückern, Bandanstöße von schräg oben (dort sieht man Politurschäden am deutlichsten), Schließe innen und außen sowie das Werk, falls der Boden ohnehin geöffnet wird. Fotografieren Sie bei diffusem Tageslicht, nicht mit Blitz, und ohne Weichzeichner oder nachträgliche Aufhellung. Vorhandene Kratzer, Dellen und Zifferblattfehler gehören ausdrücklich mit aufs Bild, gern als Detailaufnahme. Ein ehrliches Foto einer Macke verkauft besser als eine Reklamation nach dem Versand.

Verkaufen Sie als Privatperson gelegentlich eigene Uhren, gelten die Verbraucherschutzvorschriften nicht: Der Käufer hat kein Widerrufsrecht Ihnen gegenüber, und Sie können die Sachmängelhaftung im zulässigen Rahmen ausschließen. Verkaufen Sie dagegen regelmäßig, planmäßig und mit Wiederverkaufsabsicht, sind Sie gewerblicher Verkäufer — mit Impressumspflicht, Widerrufsbelehrung und den entsprechenden Pflichten gegenüber Verbrauchern. Die Einordnung richtet sich nach dem tatsächlichen Verhalten, nicht nach der Bezeichnung im Profil. Im Zweifel klären Sie das mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie mehrere Uhren einstellen.

Das lohnt sich nur, wenn die Uhr technisch auffällig ist — etwa stehen bleibt, deutlich zu große Lagendifferenzen zeigt oder eine Komplikation nicht sauber schaltet. Ein Service kurz vor dem Verkauf erhöht den erzielbaren Preis in der Regel nicht um seinen eigenen Betrag, weil Käufer die Rechnung eines ihnen unbekannten Betriebs unterschiedlich gewichten. Sinnvoll ist stattdessen eine dokumentierte Messung des Ist-Zustands: Gangabweichung in mehreren Lagen, Amplitude, Abfallfehler. Wenn Sie servicen lassen, legen Sie die Rechnung mit den ausgeführten Arbeiten und getauschten Teilen bei — sie ist Teil der Historie der Uhr.

Nein, in aller Regel nicht — und bei allem, was älter als etwa 25 Jahre ist, raten wir ausdrücklich davon ab. Polieren trägt Material ab: Fasen verrunden, Bandanstöße werden dünner, Bodengravuren flachen ab, und gebürstete Flächen verlieren ihre Kornrichtung. Genau das prüfen erfahrene Käufer zuerst, und ein sichtbar überpoliertes Gehäuse kostet mehr Wert, als die Kratzer je gekostet hätten. Kratzer lassen sich später noch entfernen, abgetragenes Metall nicht wieder auftragen. Reinigen Sie die Uhr äußerlich, entfernen Sie Rückstände zwischen den Bandgliedern — mehr nicht.

Sie legen den Angebotspreis selbst fest. Als Orientierung dienen tatsächlich erzielte Verkaufspreise vergleichbarer Referenzen im vergleichbaren Zustand, nicht die Wunschpreise anderer laufender Inserate. Preisrelevant sind vor allem Gehäusezustand und Originalität, Vollständigkeit von Box und Papieren, Zifferblattzustand sowie eine nachvollziehbare Service-Historie. Sie können in Ihrem Inserat festlegen, ob Sie Preisvorschläge zulassen; eingehende Angebote können Sie annehmen, ablehnen oder mit einem Gegenvorschlag beantworten.

Der Kaufpreis wird nach dem Kauf treuhänderisch verwahrt und nicht sofort an Sie ausgezahlt. Sie versenden die Uhr erst, nachdem der Zahlungseingang in der Treuhandverwahrung bestätigt ist — das sehen Sie in Ihrem Verkäuferbereich. Nach Zustellung hat der Käufer die im Kaufprozess angezeigte Frist, die Uhr zu prüfen und den Erhalt zu bestätigen; danach wird der Betrag zur Auszahlung an Ihr hinterlegtes Bankkonto freigegeben. Bestätigt der Käufer nicht und meldet auch keine Beanstandung, gibt die Frist selbst den Ausschlag — Sie bleiben also nicht unbegrenzt in der Schwebe.

Eine Beanstandung muss sich auf eine konkrete Abweichung von Ihrer Inseratsbeschreibung beziehen und wird mit Fotos oder einem Prüfbefund belegt. Wir prüfen den Fall anhand Ihrer Inseratsangaben, der eingestellten Bilder und der Dokumentation aus der Eingangs- und Versandprüfung — deshalb ist die vollständige Beschreibung im eigenen Interesse. Solange der Fall offen ist, bleibt der Kaufpreis in der Verwahrung; es wird weder ausgezahlt noch erstattet. Führt die Prüfung zur Rückabwicklung, geht die Uhr auf demselben versicherten Weg zurück, und die Auszahlung entfällt. Nicht jede Abweichung ist ein Mangel: Gebrauchsspuren, die Sie beschrieben und fotografiert haben, sind kein Reklamationsgrund.